Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) / Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Das Arbeitsschutzgesetz ist die Umsetzung der RL 89/391/EWG, Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie, in deutsches Recht. Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine an das Arbeitsschutzgesetz angehängte nationale Verordnung (nicht zu verwechseln mit europäischen Verordnungen). Die Betriebssicherheitsverordnung ist die Umsetzung der RL 2009/104/EG, Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie, der europäischen Union in deutsches Recht.
Sichere Arbeitsmittel
Jeder verantwortungsvolle Unternehmer ist bestrebt, seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Berufsgenossenschaften haben ein begründetes Interesse daran, die Zahl der Unfälle bei der Arbeit zu senken.
Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6 und die Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 4 verpflichten Arbeitgeber zur Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung. Diverse Gerichtsurteile aus den letzten Jahren zeigen, dass nur eine detaillierte und in die Tiefe gehende Gefährdungsbeurteilung und die strikte Umsetzung der Maßnahmen im Ernstfall vor strafrechtlicher Verfolgung der Verantwortlichen schützen kann.